Ausgleich unbenannter Zuwendungen

Nach einem Urteil des BGH vom 09.07.2008 (Az.: XII ZR 179/05) kommt der Ausgleich einer unbenannten Zuwendung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft u. a. nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Betracht. Dieses Urteil stellt eine Änderung der Rechtsprechung des BGH dar, der zuvor Ausgleichsansprüche nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat….

weiterlesen →