Einvernehmliche Scheidung

Von einer einvernehmlichen Scheidung wird gesprochen, wenn die Eheleute Einigkeit über die Scheidung und die Scheidungsfolgen erzielt haben.

Eine einvernehmliche Scheidung liegt dann vor, wenn sich die Eheleute darüber einig sind, dass sie geschieden werden wollen und bestenfalls auch bereits Vereinbarungen über die Folgen der Scheidung (Ehewohnung, Hausrat, Unterhalt usw.) getroffen haben oder treffen wollen.

Weitere Informationen zur einvernehmlichen Ehescheidung finden Sie auf meiner Seite ehescheidung.hamburg.

 

Schreibe einen Kommentar