Verlängerung des Betreuungsunterhalts und Altersphasenmodell II
Erneut hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein modifiziertes Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa bis zum achten und zum zwölften Lebensjahr, abstellt, den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (BGH, Urteil vom 15.06.2011, Az.: XII ZR 94/09). Dies gelte auch dann, wenn…
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