Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche
Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluss vom 01.04.2009, Az.: 2 WF 85/09) unterliegen auch titulierte Unterhaltsansprüche der Verwirkung, wenn sie jahrelang nicht geltend gemacht werden und wenn sich die Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt. Obgleich gemäß § 204 BGB die Verjährung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder bis zur Volljährigkeit gehemmt…
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