Kindesunterhalt
Minderjährige Kinder Gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB sind Eltern gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Inoweit wird von einer gesteigerten Unterhaltspflicht gesprochen. Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern hat in der Praxis erhebliche Konsequenzen. Sie bedeutet im Ergebnis, dass der…
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