Kindesunterhalt

Minderjährige Kinder Gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB sind Eltern gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Inoweit wird von einer gesteigerten Unterhaltspflicht gesprochen. Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern hat in der Praxis erhebliche Konsequenzen. Sie bedeutet im Ergebnis, dass der…

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Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluss vom 01.04.2009, Az.: 2 WF 85/09) unterliegen auch titulierte Unterhaltsansprüche der Verwirkung, wenn sie jahrelang nicht geltend gemacht werden und wenn sich die Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt. Obgleich gemäß § 204 BGB die Verjährung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder bis zur Volljährigkeit gehemmt…

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