Kompetenzen

Familienrecht (international)

Rechtsanwalt Hoerner ist Fachanwalt für Familienrecht, welches einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Hoerner darstellt. Im Familienrecht und internationalen Familienrecht, wobei auch eine Verständigung in der englischen Sprache möglich ist, beraten und vertreten wir Sie u.a. gerne über Fragen im Zusammenhang mit:

– Ehescheidungen
– Erbrecht
– Unterhaltsrecht
– Elterliche Sorge
– Umgangsrecht
– Zugewinnausgleich
– Versorgungsausgleich
– Ehewohnung und Hausrat
– Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

Eine spezielle Seite von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Hoerner, die sich mit dem Scheidungs- und Familienrecht auseinandersetzt, finden Sie unter der Adresse: http://www.ehescheidung.hamburg.

Kompetenzen

Im Oktober 2012 hat Rechtsanwalt Hoerner die Berechtigung erworben, den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu tragen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird nach einem Antrag des Rechtsanwalts und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen.

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht wird durch die in § 12 der Fachanwaltsordnung genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert.

Besondere Kenntnisse sind nachzuweisen in den bereichen materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft (§ 12 Nr. 1 FAO), das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht (§ 12 Nr. 2 FAO), das internationale Privatrecht im Familienrecht (§ 12 Nr. 3 FAO) und die Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung (§ 12 Nr. 4 FAO).

Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Familienrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 Satz 1 lit. e FAO den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteten Fällen, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen.

Der Fachanwalt für Familienrecht ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, was Ihnen die Sicherheit gibt, dass ich Sie kompetent, zielgerichtet beraten und vertreten kann. Dokumentiert wird dies auch durch das Fortbildungszertifikat des Deuutschen Anwaltvereins:

Druck

Fortbildung und Seminare:

03.12.2021: Steuerrechtliche Bezüge im Familienrecht, insbesondere im Unterhaltsrecht

02.12.2021: Die familienrechtlichen Folgen des Todes

26.09.2019 bis 28.09.2019: Aktuelles Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung.

12.10.2018 bis 14.10.2018: Schnittstellen Erb- und Familienrecht.

05.10.2017 bis 07.10.2017: Vermögensauseinandersetzung und aktuelles Unterhaltsrecht.

14.11.2015: Update Vermögensauseinandersetzung und FamFG 2015

14.11.2015: Aktuelles Unterhaltsrecht 2015

13.11.2015: Die Auslegung von Eheverträgen und anderen familienrechtlichen Vereinbarungen

14.11.2014: Die Auslegung von Eheverträgen und anderen familienrechtlichen Vereinbarungen

07.11.2014 Unterhalt: Begrenzung und Befristung

07.12.2013: Einkommen Selbständiger – Bilanzen im Familienrecht bzw. Unterhaltsrecht.

02.11.2013: Reform der Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen.

17.10.2012: Fachanwalt für Familienrecht

22.03.2012 bis 09.06.2012: Fachanwaltslehrgang Familienrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht kann z.B. über die Zuständigkeit der Sozialgerichte definiert werden (§ 51 SGG). Insoweit vertreten und beraten wir Sie gerne gerichtlich wie auch im Vor- und Widerspruchsverfahren u.a. in den Problembereichen:

– Gesetzliche Rentenversicherung
– Gesetzliche und private Krankenversicherung
– Gesetzliche und private Pflegeversicherung
– Angelegenheiten der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung
– Angelegenheiten der Arbeitsförderung und Grundsicherung

Zivil- und Vertragsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Zivil-, Vertrags- und Mietrecht dar. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in den Bereichen:

– Kauf, Darlehen, Schenkung, Pacht, Dienstverträge, Werkverträge
– Wohnraummietverträge und gewerbliche Mietverträge
– Reisevertragsrecht
– Gewährleistungsrecht
– Forderungseinzug und Inkasso
– Deliktsrecht und Schadensersatz
– Vertragsgestaltung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Verbraucherrecht

Gerade im Bereich des Vertragsrechts (aber auch im Familien- und Erbrecht) lassen sich vielerlei Probleme im Vorwege vermeiden. Daher ist es gegebenenfalls sinnvoll, sich bereits vor Abschluss eines Vertrages beraten zu lassen, um so Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, welche oftmals langwierig, teuer und belastend sein können.

Sonstiges

Die hier aufgelisteten Tätigkeiten sind nicht abschließend und gegebenenfalls unvollständig. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht erfasst ist, rufen Sie uns an!

Ob und inwieweit eine Vertretung in anderen Angelegenheiten in Betracht kommt, kann letztlich nur ein persönliches Gespräch klären. Rechtsanwalt Jan Hoerner hilft jedoch auch gerne bei der Suche nach einem Anwalt, sollte eine Vertretung nicht in Betracht kommen.

Sprechen Sie uns an!

Schreibe einen Kommentar