Verbundverfahren
Das Ehescheidungsverfahren ist ein Verbundverfahren. Regelmäßig ist bei der Ehescheidung gleichzeitig auch über den Versorgungsausgleich im Verbund zu entscheiden. Das bedeutet, dass die Ehescheidung normalerweise nicht durchgeführt wird, wenn sogenannte Verbund- oder Folgesachen noch nicht entscheidungsreif sind. Hierzu zählen u.a. der Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Ehewohnung, elterliche Sorge u.a. Während über den Versorgungsausgleich – soweit er nicht…
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