Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Menschen mit einem geringen Einkommen können in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch nehmen. In Familiensachen wird statt von Prozesskostenhilfe von Verfahrenskostenhilfe (VKH) gesprochen, wobei sich die Voraussetzungen nicht unterscheiden. Nach § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) kann jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten eines gerichtlichen Prozesses nicht, nur zum Teil oder nur…
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