Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Versorgungsanwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Meist sind dies Anwartschaften aus der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung.

Der Versorgungsaugleich ist bei einer Scheidung gesetzlich vorgeschrieben und wird grundsätzlich durchgeführt.

Ausnahmesweise wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeührt, wenn die Ehe keine drei Jahre angedauert hat, die Eheleute eine entsprechende (notarielle) Vereinbarung getroffen haben oder vor dem Familiengericht ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten vereinbart wird.

Das Formular für den Versorgungsausgleich, welches Sie über ihren Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen müssen, können Sie hier herunterladen: Formulare (download)

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